Tyvek Schlaufenetiketten für die Kennzeichnung von Betonfertigteilen
Betonfertigteile unterliegen bestimmten europäischen Normen bzw. nationalen Anwendungsregeln und einer dementsprechenden Kennzeichnungspflicht. Für Deutschland gilt in Fällen, in denen noch keine harmonisierten Normen für Europa vorliegen, die DIN 1045. Darüber hinaus können die Ländergüteschutzgemeinschaften den Herstellern so genannte Übereinstimmungszertifikate ausstellen. Dann müssen die Betonfertigteile mit ihren Bemessungen sowie dem Übereinstimmungskennzeichen, abgekürzt Ü-Zeichen, markiert werden.
Das bekannte CE-Zeichen hingegen gilt für harmonisierte europäische Normen, die an Stelle der DIN 1045 anzuwenden sind. Wenn einem Betonwerk von den Ländergüteschutzgemeinschaften außerdem ein "Zertifikat über die werkseigene Produktionskontrolle" erteilt wurde, müssen die produzierten Betonfertigteile mit dem CE-Zeichen versehen werden, um im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) auf den Markt kommen zu dürfen.