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Der neue EU-Pflanzenpass - das müssen Sie wissen

Am 14. Dezember 2019 treten zwei neue EU-Verordnungen in Kraft, die für unsere Kunden von wesentlicher Bedeutung sind. Zum einen handelt es sich um die Pflanzengesundheitsverordnung EU 2016/2031, zum anderen um die Kontrollverordnung EU 2017/625. Damit werden "Pflanzen zum Anpflanzen" auszeichnungspflichtig. Für jedes Gewächs muss dann ein Pflanzenpass ausgestellt und an der Ware angebracht werden. Durch Pflanzengesundheitsverordnung EU 2016/2031 werden die EU-Vorschriften zum Pflanzenschutz aus dem Jahr 1977 erneuert.

Gründe für den Pflanzenpass

Die EU will mit dem neuen Pflanzenpass die Verfahren und Anforderungen für Kontrollen vereinheitlichen, die der Lebensmittelsicherheit sowie der Pflanzengesundheits- und Veterinärprüfung dienen. Durch gemeinsame Standards bei den Kontrollen und einer genaueren Rückverfolgbarkeit von Produkten sollen die Staaten der EU besser vor einer Einschleppung und Verbreitung von schädlichen Organismen geschützt werden.

Für wen ist der Pflanzenpass von Bedeutung?

Jedes Unternehmen und jeder Betrieb, der mit "Pflanzen zum Anpflanzen" handelt, muss sich in Zukunft an die neuen Verordnungen halten, und zwar in der gesamten Handelskette bis hin zum endgültigen Inverkehrbringer. Allerdings ist der Pflanzenpass nur für B2B-Geschäfte erforderlich. Beim Verkauf an Endverbraucher für den eigenen Bedarf wird er nicht benötigt, es sei denn, die Pflanzen werden per Fernabsatz verkauft, also im Versandhandel, in Online Shops oder bei Postzustellung.

Welche Informationen gehören auf den EG-Pflanzenpass?

Die Verordnung schreibt verschiedene Elemente vor, die auf dem Pflanzenpass angegeben werden müssen. Oben links ist die Flagge der EU in Schwarz-Weiß oder in Farbe aufzudrucken, rechts daneben das Wort "Pflanzenpass" in einer Amtssprache und in englischer Übersetzung ("Plant Passport"), falls die Amtssprache nicht Englisch ist.

Es folgen untereinander oder nebeneinander unter dem Buchstaben "A" der botanische Name der Pflanze, unter "B" der Ländercode des Mitgliedstaates und die Registriernummer des Unternehmens, unter "C" der Code für die Rückverfolgbarkeit der Pflanzen und schließlich unter "D" der Ländercode des Ursprungslandes und der Name des Drittlandes, falls zutreffend.

Schließlich kann noch der Rückverfolgungscode durch maschinenlesbare Barcodes, Data-Matrix- und QR-Codes oder RFID-Chips erweitert werden. Werden Pflanzen in Schutzgebiete verbracht, müssen außerdem die Worte "Pflanzenpass - Schutzgebiet" und wissenschaftliche Namen bzw. Codes für Quarantäneschädlinge für die betreffenden Schutzgebiete angegeben werden.

Pflanzenpass-f-r-ein-Schutzgebietdo2SX1TGPqWDe

Zusätzliche Vorschriften für den EU-Pflanzenpass

Neben den inhaltlichen Vorgaben muss der EG-Pflanzenpass weitere formale Bedingungen erfüllen. Diese sind

- die Anbringung direkt an der jeweiligen kleinsten Handelseinheit, beispielsweise einem Topf oder einem Tray
- gute Sichtbarkeit und Lesbarkeit der Angaben
- dauernde und unveränderliche Beschaffenheit
- eindeutige Trennung von anderen Informationen zum Produkt
- quadratische oder rechteckige Form des Textfeldes für die Pflichtangaben

Wir informieren Sie ausführlich und liefern die passenden Etiketten

Wenn Sie als Unternehmen von den Verordnungen betroffen sind, sollten Sie rechtzeitig die entsprechenden Schritte planen. Es gibt jedoch eine Fristverlängerung für Pflanzenpässe, die nach der alten Verordnung und vor dem 14. Dezember 2019 ausgestellt wurden. Diese sind noch gültig bis zum 14. Dezember 2023.

Das Team von felga berät Sie gerne ausführlich zu diesem Thema und stellt Ihnen selbstverständlich auch die passenden Etiketten als Schlaufenetiketten, Stecketiketten, Klebe- oder Bildetiketten für eine optimale Kennzeichnung bereit. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf, bevor Sie bei uns Ihre Bestellung aufgeben.

 Pflanzenpass

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Der neue EU-Pflanzenpass - das müssen Sie wissen

Am 14. Dezember 2019 treten zwei neue EU-Verordnungen in Kraft, die für unsere Kunden von wesentlicher Bedeutung sind. Zum einen handelt es sich um die Pflanzengesundheitsverordnung EU 2016/2031, zum anderen um die Kontrollverordnung EU 2017/625. Damit werden "Pflanzen zum Anpflanzen" auszeichnungspflichtig. Für jedes Gewächs muss dann ein Pflanzenpass ausgestellt und an der Ware angebracht werden. Durch Pflanzengesundheitsverordnung EU 2016/2031 werden die EU-Vorschriften zum Pflanzenschutz aus dem Jahr 1977 erneuert.

Gründe für den Pflanzenpass

Die EU will mit dem neuen Pflanzenpass die Verfahren und Anforderungen für Kontrollen vereinheitlichen, die der Lebensmittelsicherheit sowie der Pflanzengesundheits- und Veterinärprüfung dienen. Durch gemeinsame Standards bei den Kontrollen und einer genaueren Rückverfolgbarkeit von Produkten sollen die Staaten der EU besser vor einer Einschleppung und Verbreitung von schädlichen Organismen geschützt werden.

Für wen ist der Pflanzenpass von Bedeutung?

Jedes Unternehmen und jeder Betrieb, der mit "Pflanzen zum Anpflanzen" handelt, muss sich in Zukunft an die neuen Verordnungen halten, und zwar in der gesamten Handelskette bis hin zum endgültigen Inverkehrbringer. Allerdings ist der Pflanzenpass nur für B2B-Geschäfte erforderlich. Beim Verkauf an Endverbraucher für den eigenen Bedarf wird er nicht benötigt, es sei denn, die Pflanzen werden per Fernabsatz verkauft, also im Versandhandel, in Online Shops oder bei Postzustellung.

Welche Informationen gehören auf den EG-Pflanzenpass?

Die Verordnung schreibt verschiedene Elemente vor, die auf dem Pflanzenpass angegeben werden müssen. Oben links ist die Flagge der EU in Schwarz-Weiß oder in Farbe aufzudrucken, rechts daneben das Wort "Pflanzenpass" in einer Amtssprache und in englischer Übersetzung ("Plant Passport"), falls die Amtssprache nicht Englisch ist.

Es folgen untereinander oder nebeneinander unter dem Buchstaben "A" der botanische Name der Pflanze, unter "B" der Ländercode des Mitgliedstaates und die Registriernummer des Unternehmens, unter "C" der Code für die Rückverfolgbarkeit der Pflanzen und schließlich unter "D" der Ländercode des Ursprungslandes und der Name des Drittlandes, falls zutreffend.

Schließlich kann noch der Rückverfolgungscode durch maschinenlesbare Barcodes, Data-Matrix- und QR-Codes oder RFID-Chips erweitert werden. Werden Pflanzen in Schutzgebiete verbracht, müssen außerdem die Worte "Pflanzenpass - Schutzgebiet" und wissenschaftliche Namen bzw. Codes für Quarantäneschädlinge für die betreffenden Schutzgebiete angegeben werden.

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Zusätzliche Vorschriften für den EU-Pflanzenpass

Neben den inhaltlichen Vorgaben muss der EG-Pflanzenpass weitere formale Bedingungen erfüllen. Diese sind

- die Anbringung direkt an der jeweiligen kleinsten Handelseinheit, beispielsweise einem Topf oder einem Tray
- gute Sichtbarkeit und Lesbarkeit der Angaben
- dauernde und unveränderliche Beschaffenheit
- eindeutige Trennung von anderen Informationen zum Produkt
- quadratische oder rechteckige Form des Textfeldes für die Pflichtangaben

Wir informieren Sie ausführlich und liefern die passenden Etiketten

Wenn Sie als Unternehmen von den Verordnungen betroffen sind, sollten Sie rechtzeitig die entsprechenden Schritte planen. Es gibt jedoch eine Fristverlängerung für Pflanzenpässe, die nach der alten Verordnung und vor dem 14. Dezember 2019 ausgestellt wurden. Diese sind noch gültig bis zum 14. Dezember 2023.

Das Team von felga berät Sie gerne ausführlich zu diesem Thema und stellt Ihnen selbstverständlich auch die passenden Etiketten als Schlaufenetiketten, Stecketiketten, Klebe- oder Bildetiketten für eine optimale Kennzeichnung bereit. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf, bevor Sie bei uns Ihre Bestellung aufgeben.

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